Ausbildung und Arbeit

Jobcenter
Arbeitsagentur und Landratsamt Bad Kissingen
Erwerbsfähige Leistungsbezieher
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können.
- Gewährung von Hilfen für Bedürftige nach dem Rechtskreis des SGB (Sozialgesetzbuch) II. Außerdem:
- Arbeitsvermittlung
- Ausbildungsvermittlung
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld)
Sonstiges:
- Schweigepflicht
- zuständig für den Landkreis Bad Kissingen
Arbeitsvermittlung, Bürgergeld
Geöffnet ist das Jobcenter Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr und Mittwoch von 10 bis 12 Uhr. Vereinbarte Termine sind von den geänderten Öffnungszeiten nicht betroffen, auch die telefonische Erreichbarkeit ändert sich nicht.